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Buchungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Buchungen und Leistungen von Magic Kids Faces – Kinderschminken.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Magic Kids Faces – Kinderschminken, Inhaberin Sina Hefke, insbesondere für Kinderschminken und ergänzende dekorative Angebote bei Kindergeburtstagen, Einschulungen, Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen und öffentlichen Veranstaltungen. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Buchung

Eine Anfrage ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein konkreter Auftrag mit Leistungsumfang, Veranstaltungstermin beziehungsweise Leistungszeitraum und Vergütung von Magic Kids Faces bestätigt wurde. Änderungen oder Ergänzungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachricht, vereinbart werden.

3. Leistungsumfang

Art, Dauer und Umfang der Leistung richten sich nach der jeweiligen Buchungsvereinbarung. Die Anzahl der innerhalb eines gebuchten Zeitraums geschminkten Personen hängt insbesondere vom gewählten Motiv, individuellen Wünschen und den tatsächlichen Bedingungen vor Ort ab. Eine bestimmte Personenzahl wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei hohem Andrang kann Magic Kids Faces die Motivauswahl oder den Detailgrad angemessen anpassen, damit möglichst viele Gäste berücksichtigt werden können.

4. Preise, Fahrtkosten und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Preise. Vereinbarte Fahrtkosten, Zuschläge oder sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits im Angebot enthalten sind. Die Vergütung ist zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Beendigung der vereinbarten Leistung fällig.

5. Mitwirkung und Bedingungen vor Ort

Der Auftraggeber sorgt für einen geeigneten, ausreichend beleuchteten und sicheren Arbeitsplatz. Bei Veranstaltungen im Freien ist ein geeigneter Schutz vor Regen, starkem Wind und direkter intensiver Sonneneinstrahlung erforderlich. Der Zugang zum vereinbarten Einsatzort sowie ein rechtzeitiger Auf- und Abbau müssen möglich sein. Verzögerungen, die Magic Kids Faces nicht zu vertreten hat, verlängern die vereinbarte Einsatzzeit nicht automatisch. Kann die Leistung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht oder erst verspätet begonnen werden, bleibt die vereinbarte Einsatzzeit grundsätzlich bestehen. Gesetzliche Ansprüche und abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

6. Gesundheit, Hautverträglichkeit und Durchführung

Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen kann eine Schminkleistung abgelehnt werden, insbesondere bei erkennbar ansteckenden Erkrankungen, offenen Wunden, stark gereizter oder entzündeter Haut im zu schminkenden Bereich oder anderen Umständen, bei denen eine Durchführung nicht vertretbar erscheint. Bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Kosmetikprodukte, Klebstoffe, Glitzer oder vergleichbare Materialien sind vor Beginn mitzuteilen. Bei minderjährigen Gästen ist vor der Schminkleistung sicherzustellen, dass die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt; die praktische Abstimmung vor Ort kann über die jeweils verantwortliche Aufsichtsperson erfolgen.

7. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung der vereinbarten Leistung durch den Auftraggeber ist in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachricht, möglich.

Bei einer Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin fallen keine Stornierungskosten an.

Bei einer späteren Stornierung kann Magic Kids Faces folgende pauschalierte Entschädigung, jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung, verlangen:

  • 13 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
  • 6 bis 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
  • Weniger als 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung am Veranstaltungstag: 80 %

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Magic Kids Faces kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Magic Kids Faces bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei einer von Magic Kids Faces zu vertretenden Nichterbringung der Leistung, bleiben unberührt.

8. Ausfall durch Magic Kids Faces

Kann Magic Kids Faces die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus einem anderen in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Grund nicht oder nicht vollständig erbringen, wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert. Bereits gezahlte Beträge werden für den nicht erbrachten Teil der Leistung zurückerstattet. Im gegenseitigen Einvernehmen kann stattdessen ein Ersatztermin vereinbart werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Wetter, höhere Gewalt und Outdoor-Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen im Freien ist ein geeigneter, sicherer und ausreichend wettergeschützter Arbeitsplatz erforderlich. Wer den erforderlichen Wetterschutz bereitstellt, richtet sich nach der jeweiligen Buchungsvereinbarung. Stellt Magic Kids Faces einen eigenen Pavillon, muss der Auftraggeber eine geeignete, ebene, zugängliche und für den Aufbau freigegebene Fläche zur Verfügung stellen. Ein sicherer und rechtzeitiger Auf- und Abbau muss möglich sein.

Die verwendeten Schminkfarben sind wasserbasiert. Durch Regen, Schnee, starke Feuchtigkeit, Schwitzen oder Reibung können die Farben verlaufen oder auf Kleidung und andere Gegenstände abfärben. Dies ist bei der Planung einer Outdoor-Veranstaltung zu berücksichtigen.

Gewöhnliche und für die Jahreszeit nicht ungewöhnliche Wetterbedingungen wie Regen, Kälte, Hitze oder Wind sowie eine aufgrund der Wettervorhersage erwartete geringe Besucherzahl gelten nicht automatisch als höhere Gewalt, sofern die Leistung an einem geeigneten wettergeschützten Arbeitsplatz sicher erbracht werden kann. Sagt der Auftraggeber die Veranstaltung oder die gebuchte Schminkleistung aus diesen Gründen ab, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 7.

Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn die Durchführung aufgrund eines unvorhersehbaren, von keiner Vertragspartei zu vertretenden und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbaren Ereignisses objektiv unmöglich oder unvertretbar gefährlich wird. Dies kann insbesondere bei einer behördlichen Untersagung, einer amtlichen Unwetterwarnung in Verbindung mit einer konkreten Gefährdung am Veranstaltungsort, Überschwemmung oder einem schweren Sturm der Fall sein.

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, entfallen die Leistungspflichten beider Vertragsparteien für den nicht erbrachten Teil. Hierfür fallen keine Stornierungskosten an. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Bereits erbrachte Teilleistungen und ausdrücklich vereinbarte, tatsächlich entstandene Aufwendungen bleiben hiervon unberührt.

Magic Kids Faces ist berechtigt, die Leistung zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die Wetterlage oder die Bedingungen vor Ort eine konkrete Gefahr für Personen, Material oder Ausstattung darstellen. Beruht dies darauf, dass ein vom Auftraggeber zugesagter oder objektiv erforderlicher Wetterschutz nicht bereitgestellt wurde, bleiben die Vergütungsansprüche von Magic Kids Faces nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen unberührt.

10. Haftung

Magic Kids Faces haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Fotos und Veröffentlichungen

Fotos von Gästen werden nur im Rahmen der jeweils erteilten Einwilligung angefertigt oder zu Werbe- beziehungsweise Veröffentlichungszwecken verwendet. Bei Minderjährigen ist hierfür die erforderliche Einwilligung der Sorgeberechtigten maßgeblich. Eine Einwilligung in Foto- oder Werbeaufnahmen ist keine Voraussetzung für die Schminkleistung.

12. Widerrufsrecht

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu stellt Magic Kids Faces eine gesonderte Information zum Widerrufsrecht bereit.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Magic Kids Faces.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem Recht des Staates gelten, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026

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